Was macht ein:e Haushaltshelfer:in?

Haushaltshilfen werden von ihren Arbeitgeber:innen dazu beauftragt, verschiedene Arbeiten innerhalb des Haushaltes zu erledigen.

Was macht ein:e Haushaltshelfer:in?

Berufsbild Haushaltshelfer:in

Zum Verantwortungsbereich von Haushaltshelfer:innen zählen z.B. die Reinigung des Hauses, Waschen und Bügeln der Wäsche (eventuell auch kleinere Näharbeiten), Erledigung des Einkaufes (eventuell auch Zubereitung von Mahlzeiten) und teilweise auch geringfügige Gartenarbeiten (insofern ein Garten vorhanden ist) wie bspw. Pflege der Blumen oder Rasenmähen.

Es ist keine vorangehende Ausbildung erforderlich, um als Haushaltshilfe tätig werden zu können. Umso bedeutender ist es, dass die Berufsanwärter:innen insbesondere körperliche Ausdauer und Belastbarkeit, Handfertigkeit, Organisationsgeschick, ausgeprägter Sinn für Sauberkeit und Hygiene, Unempfindlichkeit gegenüber Schmutz/Staub, Vertrauenswürdigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit mitbringen. Alle nötigen Kompetenzen können direkt am Arbeitsort durch Anweisung erlernt werden oder sind bereits Auswahlkriterium bei der Jobvergabe.


Die Aufgaben von Haushaltshelfer:innen

  • Reinigung des Hauses (Fußböden, Fenster, Küche, Bad, WC, etc. putzen)
  • Einkauf erledigen (teilweise auch Essenszubereitung)
  • Wäsche waschen und bügeln (teilweise auch kleinere Näharbeiten)
  • Gartenpflege (falls vorhanden)
  • Möglicherweise weitere Tätigkeiten, die im Haushalt anfallen können

Die Ausbildung und Berufsaussichten

Wie oben erwähnt, müssen Haushaltshilfe keine spezielle Ausbildung absolvieren, um im Beruf tätig werden zu können. Sie sollten aber jedenfalls ein gewisses Organisationstalent, Freude an der Reinigung und eine schnelle Auffassungsgabe mitbringen, damit alle Aufgaben eines Haushaltes in der vorgegebenen Zeit erledigt werden können. Ebenso spielt Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit eine große Rolle, da die Arbeit direkt in den privaten Haushalten der Auftraggeber:innen stattfindet.

Immer mehr Haushalte entscheiden sich dazu, diverse anfallende Arbeiten an Außenstehende zu übergeben – die Berufsaussichten stehen also nicht schlecht. Dabei ist aber jedenfalls darauf zu achten, dass der*die Arbeitgeber:in die Haushaltshilfe auch offiziell anmeldet, da diese sonst illegal arbeitet und auch keinen Sozialversicherungsschutz erhält.

 

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