Arbeiten bei Hitze: Diese Regelungen gelten

Die Temperaturen klettern immer höher, die Konzentration und Leistungsfähigkeit lässt bei der Arbeit deutlich nach - so mancher fragt sich dann: Gibt es eigentlich "Hitzefrei" oder "Hitzeferien"? Die Antwort lautet: Leider nein. Auch wenn die Arbeitsleistung bei hochsommerlichen Temperaturen erwiesenermaßen um bis zu 70% sinken kann, muss dennoch gearbeitet werden. Laut Gesetz ist weder für den Arbeitsplatz noch für die Schule eine hitzebedingte Auszeit vorgesehen. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber alles dafür tun, damit die Arbeit trotz Hitze noch erträglich ist. Ihn trifft die so genannte „Fürsorgepflicht“, also die Pflicht, Arbeitsbedingungen zu gewährleisten, die die Gesundheit nicht beeinträchtigen. Beispielsweise ist er dazu verpflichtet, ausreichend Trinkwasser zur Verfügung zu stellen.

Arbeiten bei Hitze

Für Arbeitsräume während einer Hitzewelle gilt:

Verfügt der Arbeitsraum über eine Klimaanlage, sollte eine Raumtemperatur von 25 Grad bei geringer körperlicher Belastung, z.B. bei sitzender Tätigkeit, nicht überschritten werden. Bei Arbeiten mit häufigem Stehen sollte die Temperatur höchstens 24 Grad betragen. Zudem sollte eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40% und 70% gewährleistet sein. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht dazu verpflichtet, eine Klimaanlage zu installieren.

Ab 26 Grad Raumtemperatur müssen auf jeden Fall ausreichend Maßnahmen getroffen werden, um die Temperatur zu senken. Zum Beispiel muss ausreichende Beschattung vorhanden sein, damit kein Mitarbeiter der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist. Auch alle wärmestrahlenden Flächen, wie Maschinen oder Lichtspots gehören abgeschirmt. Ausreichendes Lüften in den Nachtstunden und das Bereitstellen von Ventilatoren schaffen zusätzlich Abhilfe. Aber Achtung: Um eine zusätzliche Belastung durch Zugluft zu vermeiden, wurden für die Luftgeschwindigkeit eigene Regelungen festgesetzt. Werden ab über 26 Graz Raumtemperatur in den Büros keine Maßnahmen des Verantwortlichen getroffen, kann das Arbeitsinspektorat eingeschalten werden.


Haben Mitarbeiter:innen einen Anspruch auf eine Klimaanlage?

Leider haben Mitarbeiter:innen keinen rechtlichen Anspruch auf eine Klimaanlage. Das ist obliegt also der persönlichen Entscheidung des Arbeitgebers. Auch muss mit dem Mythos aufgeräumt werden, dass es ab 35 Grad hitzefrei gebe – das ist so nicht richtig. Beschäftigten muss aber ausreichend Trinkwasser zur Verfügung stehen, der Arbeitgeber muss hier für die aus Hygienegründen nötigen Trinkgefäße sorgen.


Darf ich mich bei Hitze „luftiger“ bekleiden?

Ein im wahrsten Sinne des Wortes heiß diskutiertes Thema ist auch die Kleidungsfrage: Generell kann der Arbeitgeber hier die Regeln vorschreiben, diese sollten aber im Interesse aller Beteiligten vernünftig ausfallen. Empfehlenswert ist, sich mit dem Chef abzusprechen, was unbedingt nötig sei – besonders wenn es keinen Kontakt zum Kunden gibt, kann man sich vielleicht auf eine etwas legerere Kleiderordnung einigen und die Krawatte in den Schrank verbannen.

Keinen Verhandlungsspielraum gibt es bei Bereichen, wo das Tragen von Schutzausrüstung und Helm vorgeschrieben ist. Für Arbeit im Freien hat der Arbeitnehmer ein Recht auf UV-Schutzbrillen, Sonnenschutzcreme und geeignete Bekleidung. Für besonders hitzegeplagte Berufsgruppen wie Dachdecker könnte es eine Option sein, wenn man die Arbeitszeiten verschiebt und lieber früher anfängt, dafür aber eine längere Mittagspause einlegt. Denn unabhängig von der Art der Tätigkeit gilt: Unfallrisiko und Fehlerhäufigkeit erhöhen sich bei Hitze und die Leistung sinkt um 30 bis 70 Prozent.

Ein angenehm gekühlter Arbeitsplatz ist also auch im Interesse des Arbeitgebers. Für Arbeitnehmer gilt: sie sollten sich bei Fragen an Betriebsrat, Personalvertretung oder Sicherheitsvertrauenspersonen wenden. Diese haben ein Initiativ- und Mitbestimmungsrecht in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Gibt es keine solche Vertretung, stehen die Arbeiterkammer oder das Arbeitsinspektorat als Ansprechpartner zur Verfügung.


Hitzeregelung für Arbeiten am Bau per Mai 2019:

Seit 01. Mai 2019 gilt für Bauarbeiter sowie für Zimmerer, Gipser, Dachdecker, Pflasterer und Gerüster bei Hitze ab 32,5 Grad (bisher 35 Grad) dieselbe Regelung wie bei Schlechtwetter im Sinne des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes. Es muss entweder ein kühlerer Arbeitsplatz gefunden oder die Arbeit im Freien eingestellt werden. Die Entscheidung darüber trifft der Arbeitgeber oder dessen Beauftragter.

Die Kriterien der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) für die Schlechtwetterentschädigung sind:

  • Stunden, in denen 35° C überschritten werden.
  • Folgen drei Stunden mit mehr als 35° C aufeinander, so bewirken diese Schlechtwetter für den Rest des Tages.
  • Für durch diese Hitze entfallene Arbeitsstunden gebührt dem Arbeitnehmer eine Schlechtwetterentschädigung, der sogenannte „Sechziger“, eine Entschädigung von 60 Prozent des Stundenlohns.

Eigene Maßnahmen bei hohen Temperaturen bei der Arbeit

  • Genügend trinken – der Arbeitgeber sollte bei schwer belasteten Hitzetagen ausreichend Trinkwasser und/oder alkoholfreie Getränke zur Verfügung stellen
  • Vermehrte Arbeitspausen einlegen und die Mittagshitze meiden
  • Generelle Abschattung des Arbeitsplatzes
  • Nacht- oder Morgenabkühlung durch Durchlüftung – anschließend sollte die Jalousie (wenn vorhanden) geschlossen bleiben
  • Lockerung der Bekleidungsvorschriften
  • Anfrage für Gleitzeitregelung und Schichtbetrieb (beispielsweise ab 06:00 Uhr Arbeitsbeginn)
  • Für Arbeiter im Freien gilt es eine entsprechende Kleidung und eine schattenspendende Kopfbedeckung zu tragen und ebenfalls viel Trinkwasser zu sich nehmen.

UNSER FAZIT FÜR DICH

Dass ab 35 Grad ein gesetzliches Hitzefrei ausgesprochen werden kann, ist leider nicht der Fall. Auch haben die Mitarbeiter:innen keinen Anspruch auf eine Klimaanlage. Beide Anliegen sind persönliche Entscheidungen des Arbeitgebers und er kann in seinem eigenen Interesse handeln. Da dem Unternehmen sicherlich die Leistungsfähigkeit der Angestellten am Herzen liegt, sollte über anderwärtige Maßnahmen gesprochen werden. Es gibt viele Möglichkeiten, den Arbeitsplatz vor enormer Hitze zu schützen. Die erste Maßnahme aus der Eigeninitiative ist allerdings: VIEL WASSER TRINKEN!

Dein Team von steirerjobs.at

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