Kündigungsgrund Inflation: 7 Möglichkeiten zum finanziellen Ausgleich

Das Auto tanken, Lebensmittel einkaufen, die Wohnung heizen - alles wird teurer. Deshalb fordern viele Arbeitnehmer:innen höhere Löhne und Gehälter. Umfragen zeigen, dass mehr als vier von zehn Arbeitnehmer:innen sogar bereit sind, ihren Job zu kündigen, wenn sie keine höhere Gesamtvergütungen erhalten. Das stellt Arbeitgeber:innen vor eine Herausforderung - gerade in Zeiten der Inflation und des Fachkräftemangels. Doch es gibt Lösungen.

Kündigungsgrund: Inflation

Was bedeutet Inflation?

Zuerst möchten wir kurz auf die Inflation eingehen. Was bedeutet Inflation denn genau?

Die Kaufkraft des Geldes verringert sich. Das Geld verliert an Wert, weil das Preisniveau in einer Volkswirtschaft steigt. Damit von Inflation die Rede ist, muss sich also der Durchschnitt aus vielen Preisen erhöhen. Preissteigerungen von einzelnen Produkten werden nicht als Inflation bezeichnet. Außerdem handelt es sich bei Inflation um einen anhaltenden Prozess.

Inflation bedeutet also:

Inflation ist ein allgemeiner und konstanter Anstieg von Preisen und führt zwangsläufig dazu, dass die Menschen sich für ihr Geld weniger leisten können.

Was sind die Ursachen für Inflation?

Für diese Geldentwertung gibt es unterschiedliche Ursachen. Unter anderem geht es um Angebot und Nachfrage.

  • Einerseits erhöht ein mangelndes Angebot von Rohstoffen die Preise dafür.
  • Andererseits steigen die Preise, wenn sich die Nachfrage nach Gütern steigert und diese Nachfrage nicht befriedigt werden kann.
  • Außerdem kann es zu Teuerungen kommen, wenn eine Zentralbank die Geldmenge innerhalb einer Volkswirtschaft erhöht, beispielsweise um die Liquidität zu fördern.

Was sind die (finanziellen) Herausforderungen am Arbeitsmarkt?

Ehe wir darauf eingehen, welche Auswirkungen die Teuerung auf den Arbeitsmarkt hat und wieso es inzwischen für viele Arbeitnehmer:innen ein Kündigungsgrund bedeutet, möchten wir noch kurz die aktuellen Herausforderungen am Arbeitsmarkt erläutern.

Vom Arbeitgeber- zum Bewerbermarkt

Der Arbeitsmarkt entwickelt sich vom Arbeitgeber- hin zum Bewerbermarkt. Das bedeutet, Arbeitgeber:innen müssen sich immer mehr um Arbeitnehmer:innen bemühen und nicht umgekehrt.

Grund dafür ist unter anderem der Fachkräftemangel. Arbeitgeber:innen finden kaum qualifiziertes Personal, um offene Stellen zu besetzen. Damit fehlen ihnen unter Umständen auch die Mitarbeiter:innen, um alle Aufträge umzusetzen. Fehlen die Fachkräfte, leiden darunter deshalb die wirtschaftlichen Erfolge. Es steigt die Arbeitsbelastung bestehender Mitarbeiter:innen und ihre Zufriedenheit sowie möglicherweise gar die Gesundheit trägt Schaden davon.

Deshalb müssen Arbeitgeber:innen attraktive Arbeitsbedingungen schaffen, um im "War for Talents", dem Kampf um die Fachkräfte, bestehen zu können.

Wann ist ein Unternehmen ein attraktiver Arbeitsplatz?

Gerade die Pandemie hat den Wandel der beruflichen Wünsche und Anforderungen der Arbeitnehmer:innen noch einmal angetrieben. Dabei entwickelt sich alles in Richtung "Arbeit 4.0" und "New Work".

Unter "New Work" wird genau dieser grundsätzliche Wandel in der Arbeitswelt bezeichnet. Hin zu einer Arbeitswelt, in der die Bedürfnisse und Wünsche der Arbeitnehmer:innen wichtig sind. Dazu zählen häufig

  • sinnstiftende Tätigkeiten,
  • Selbstverwirklichung,
  • Freiheit und
  • Flexibilität sowie
  • eine gesunde Work-Life-Balance.

Bei "New Work" wird die Arbeit so organisiert, dass die Wünsche der Arbeitnehmer:innen erfüllt werden.

Werden diese Wünsche nicht gesehen, respektiert und möglichst erfüllt, werden Arbeitgeber:innen nicht nur kaum neue Fachkräfte für sich gewinnen, sie könnten auch die bestehenden verlieren.

Zusätzliche Herausforderung durch Inflation

Die Pandemie und die aktuelle Inflation stellt alle vor große Herausforderungen. Unternehmen kämpfen in vielen Branchen mit Auftragsreduktionen und wirtschaftlichen Einbußen. Aufgrund der Teuerung fällt es immer schwerer, Gewinne zu erwirtschaften.

Doch am härtesten trifft die Teuerung die Verbraucher:innen. Konsumausgaben und Lebenshaltungskosten steigen, während die Reallöhne sinken, und sie haben keine Möglichkeit, Ausgaben weiterzugeben - anders als Unternehmen. Neben Selbstverwirklichung und mehr Flexibilität wird deshalb die Gesamtvergütung immer häufiger zum Kündigungsgrund.


Kündigungsgrund Inflation


Kündigungsgrund Inflation

Laut EY-Umfrage ist für mehr als vier von zehn befragten Arbeitnehmer:innen wahrscheinlich, dass sie ihren Job in den nächsten zwölf Monaten kündigen.

Gründe dafür ist allem voran

  • der Wunsch nach einer höheren Gesamtvergütung aber auch
  • nach transparenten und nachhaltigen Karrieremöglichkeiten.

Bei einem schrumpfenden Arbeitsmarkt und einer Zunahme von Arbeitsplätzen, die flexible Arbeitszeiten und andere attraktive Bedingungen bieten, fällt der Wechsel auch nicht mehr allzu schwer.

Damit ist das Gehalt bzw. der Lohn zwar nicht neu unter den häufigsten Kündigungsgründen, scheint aber jedenfalls an Bedeutung zu gewinnen.

Andere häufige Kündigungsgründe sind:

  • Die Gesundheit,
  • Eintönigkeit und Langeweile,
  • Wunsch nach Veränderung,
  • Unzufriedenheit,
  • die Kolleg*innen sowie
  • die Firmenpolitik oder
  • Chef*in.

Durch den Wunsch nach einer höheren Gesamtvergütung geraten Arbeitgeber:innen zusätzlich unter Druck. Zum Kostendruck kommen nun auch höhere Gehalts- und Lohnforderungen hinzu und so mancher Betrieb kann sich eine solche Steigerung an Gehalts- oder Lohnkosten vielleicht nur schwer oder gar nicht leisten. Doch es gibt auch andere Möglichkeiten.


Alternativen zur Gehaltserhöhung

Können Arbeitnehmer:innen die hohen Preise mit ihrem Einkommen nicht mehr stemmen, scheint eine Gehalts- oder Lohnerhöhung die einzige Lösung. Dabei gibt es Alternativen, die Arbeitnehmer:innen finanziell entlasten und die Kosten für Arbeitgeber:innen weniger steigern als eine Gehalts- oder Lohnerhöhung. Wir möchten hier ein paar davon aufzeigen:

1. Mitarbeiterrabatte

Arbeitgeber:innen können ihren Mitarbeiter:innen Rabatte auf jene Produkte oder Dienstleistungen gewähren, die im allgemeinen Geschäftsverkehr angeboten werden.

Dabei sind bis zu 20 Prozent Rabatt steuerfrei. Beträgt der Rabatt mehr als 20 Prozent, steht dennoch ein jährlicher Freibetrag von 1.000 Euro zu, wobei Arbeitgeber:innen alle gewährten Rabatte im Kalenderjahr aufzeichnen müssen. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiterrabatt allen oder zumindest bestimmten Gruppen der Arbeitnehmer:innen gewährt wird.

2. Essenszuschuss und/oder Verköstigung am Arbeitsplatz

Arbeitgeber:innen können ihre Mitarbeiter:innen auch durch Essensgutscheine entlasten. Dabei kann pro Arbeitstag pro Arbeitnehmer:in ein Gutschein gewährt werden. Für Mahlzeiten am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte sind Gutscheine bis zu einem Betrag von 4,40 Euro steuerfrei.

Gaststätten sind dabei jene Betriebe, die ein Vollmenü anbieten. Gutscheine für Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien und andere Betriebe, die kein Vollmenü anbieten, sind bis zu einem Beitrag von 1,10 Euro steuerfrei. Barzuschüsse sind hingegen in jedem Fall steuerpflichtig.

Getränke, Obst und Snacks, die Arbeitnehmer:innen zur Verfügung stellen sind ebenfalls gänzlich steuerfrei.

3. Mobilität

Hier gibt es einige Möglichkeiten, Arbeitnehmer:innen zu unterstützen. So sind beispielsweise Streckentickets für öffentliche Verkehrsmittel für die Fahrt zwischen Wohnort und Arbeitsplatz steuerfrei. Wird vom Träger der Öffis keine Streckenkarte angeboten, sind auch Netzkarten zulässig. Die Tickets müssen allerdings vom Arbeitgeber:innen gekauft - die Rechnung also an das Unternehmen ausgestellt - werden. Kostenerstattungen sind nicht zulässig. Anspruch auf Pendlerpauschale besteht in diesem Fall allerdings keine mehr.

Auch Dienstwagen sind eine Option, allerdings meist nicht steuerfrei. Nutzen Arbeitnehmer:innen den Firmenwagen auch privat, wird ein Sachbezug von 2 Prozent, beziehungsweise 1,5 Prozent bei schadstoffarmen PKWs, eingehoben. Für das Unternehmen bedeutet das Lohnnebenkosten und Sozialversicherungsbeiträge. Die Höhe des maximalen Sachbezugs liegt bei 960 Euro. Ein Elektro-Firmenauto mit einem CO2-Ausstoß von Null kann hingegen steuerfrei für private Fahrten genutzt werden.

Für kürzere Strecken können auch Fahrräder oder Scooter zur Verfügung gestellt werden.

Durch die Pandemie bereits in aller Munde und definitiv im Trend: Home Office

In Anbetracht der hohen Treibstoffpreise ist das Home Office nun noch attraktiver. Wenn es das Arbeitsprofil zulässt, macht die Flexibilisierung des Arbeitsortes also definitiv Sinn.

4. Kinderbetreuung

Ebenfalls beliebt sind Kinderbetreuungseinrichtungen, die Arbeitnehmer:innen beziehungsweise deren Kinder nutzen können. Hier müssen wir hinzufügen, dass auch andere Einrichtungen und Anlagen wie

  • Erholungs- und Kurheime,
  • Bibliotheken oder
  • Sportanlagen beitragsfrei sind.

Voraussetzung ist auch hier, dass alle oder zumindest Gruppen von Mitarbeiter:innen und nicht nur einzelne Arbeitnehmer:innen diese nutzen können.

Doch nicht jede*r Arbeitgeber:in hat diese Möglichkeit. Unterstützen können sie ihre Mitarbeiter:innen trotzdem. Denn auch Zuschüsse zur Kinderbetreuung mit bis zu 1.000 Euro jährlich sind steuerfrei. Das gilt für Kinder bis zum 10. Lebensjahr.

5. Gesundheit und Soziales

Wir haben Anlagen, die von den Mitarbeiter:innen genutzt werden können, bereits erwähnt. So können Erholungs- und Kurheime, Sportanlagen wie Fitnessstudios steuerfrei zur Verfügung gestellt werden.

Außerdem sind Vorsorgeleistungen wie Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen steuerlich begünstigt. Bis zu 300 Euro pro Jahr und Arbeitnehmer:in sind steuerfrei und betrieblich absetzbar.

6. Mitarbeiterbeteiligungen

Ebenfalls eine beliebte Möglichkeit sind Mitarbeiterbeteiligungen. Unentgeltliche oder vergünstigte Vergabe von Kapitalanteilen sind bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuerfrei. Die Behaltefrist liegt bei fünf Jahren.

7. Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen

Dies ist zwar keine Möglichkeit, um Mitarbeiter:innen dauerhaft zu entlasten, kann jedoch bei kurzfristigen hohen Ausgaben helfen. Für Gehaltsvorschüsse oder Arbeitgeberdarlehen gilt, dass der sich daraus ergebende Zinsvorteil bis zu einem Betrag von 7.300 Euro steuerfrei ist.


UNSER FAZIT FÜR DICH

Die Inflation stellt für alle eine Herausforderung dar - sowohl für Arbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen. Doch besonders hart trifft es Verbraucher:innen, die die gestiegenen Kosten in keinem Fall weitergeben können. Deshalb spielt die Vergütung eine immer entscheidendere Rolle und ist inzwischen auch immer häufiger ein Grund für Kündigungen.

Damit steigt der Druck auf Arbeitgeber:innen, die während steigender Kosten nicht immer darauf reagieren können. Das ist gerade in Zeiten das Fachkräftemangels ein Problem.

Doch nicht immer ist eine Gehaltserhöhung notwendig. Es gibt andere Möglichkeiten, Mitarbeiter:innen finanziell zu unterstützen. Durch steuerfreie Sachleistungen kann ihr Nettoeinkommen erhöht werden, ohne dass hohe Sozialleistungen auf diese Lohnbausteine anfallen.

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