Notlügen in Bewerbungsgesprächen: Erlaubt?

„Meistens fährt man mit der Wahrheit besser als mit Lügen.“ Dennoch wäre unser Zusammenleben ohne die vielen kleinen alltäglichen Lügen gar nicht vorstellbar. Ständig würden wir uns unnötig beleidigen. Doch wie ist das im beruflichen Alltag oder sogar in Bewerbungsgesprächen? Welche Aussagen der Wahrheit entsprechen sollten, und bei jenen wir eine Notlüge parat haben dürfen, hat steirerjobs.at in einem Beitrag zusammengefasst. Erfahre wie und wann du deinem möglichen Vorgesetzten zu deinem Vorteil konterst und eine „gesunde“ Balance zwischen Ehrlichkeit und Schwindeleien schaffen kannst. Mit steirerjobs.at zum Bewerbungsprofi!

Notlügen in Bewerbungsgesprächen, erlaubt?

Gesetzliche Grundlagen für Lügen im Vorstellungsgespräch

Rechtlich sind Notlügen in Vorstellungsgesprächen in Ordnung, sofern während der Unterhaltung unzulässige Fragen gestellt werden. Das gilt für jene Fragen, die laut Gleichbehandlungsgesetzt Bereiche des privaten Lebens betreffen – derartige Privatinformationen haben den Arbeitgeber nicht zu interessieren, bzw. darf er die Bewerber:innen nicht danach fragen. Sprechen sie allerdings selbst aus dem Nähkästchen, darf er die Aussagen selbstverständlich entgegennehmen, sofern keine themenspezifischen Rückfragen gestellt werden. AUSNAHME: Private Informationen einzuholen sind gesetzlich erlaubt, sofern die Information die Ausübung der beruflichen Tätigkeit betrifft bzw. behindert. (Beispiel: Mögliche Vorstrafen sind bedeutsam für eine Bewerbung als Jurist – nähere Beispiele folgen)

Die Lüge vs. Notlüge

Wir unterscheiden zwischen einer klaren Lüge (definitive Falschaussage) und einer Notlüge, denn dahinter stecken zwei Absichten. Während Lügen eine absichtliche Unwahrheit aussprechen, sind Notlügen eine Art Abwehr oder Notwehr, um sich aus einer brenzlichen Situation zu retten. Gerade in Sache unzulässigen Fragen im Vorstellungsgespräch werden diese gerne eingesetzt. Auf beispielsweise Fragen zur Privatsphäre ist es sicherlich besser, eine geschickte Notlüge zu erfinden, als die Antwort im Vorstellungsgespräch gänzlich zu verweigern. Denn wer die Aussage verweigert, macht sich irgendwie verdächtig und setzt mitunter einen lukrativen Job und damit eine neue Beschäftigung aufs Spiel. Deshalb sind Notlügen im Prinzip bei unerlaubten Fragen in Bewerbungsgesprächen erlaubt. Wann und wo aber genau?

Als Faustregel gilt: Die Privatsphäre von Bewerber:innen darf immer geschützt werden, die geht den künftigen Arbeitgeber nichts an. An dieser Stelle ist es sinnvoll, die Trickkiste „Notlügen“ auszupacken oder freundlich die Antwort zu verweigern.


NOTLÜGEN ERLAUBT – unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch

Bei unzulässigen Fragen seitens des Personalverantwortlichen dürfen Bewerber:innen falsche Aussagen treffen (lügen). Diese Fragen wurden vom Gesetzgeber im Gleichbehandlungsgesetz (GIBG) definiert, um die Jobanwärter:innen vor Diskriminierung zu schützen. Anstatt zu lügen, darf der Arbeitgeber auch freundlich darauf hingewiesen werden, dass die Fragestellung in Vorstellungsgesprächen nicht beantwortet werden muss, bzw. rechtlich unzulässig ist.

  • Indiskrete Fragen zum Lebenspartner
  • Fragen zu Heiratsabsichten
  • Fragen zur Familienplanung (Schwangerschaft, Kinderwunsch)
  • Fragen zur Gesundheit oder einer Behinderung
  • Fragen zur Religion und Konfession
  • Fragen zur Weltanschauung
  • Fragen zur Parteizugehörigkeit
  • Fragen zur Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Fragen zu Vorstrafen oder möglichen Schulden
  • Fragen zum bisherigen Einkommen
  • Fragen zur sexuellen Neigung

Aber Achtung - Es gibt Ausnahmen für vermeintlich unerlaubte Fragestellungen im Bewerbungsgespräch!

Ist die Information für den Job relevant, dann müssen sie auch mit einer wahren Aussage beantwortet werden. Wir möchten dir vier Beispiele nennen:

  • Fragen zu den Vermögensverhältnissen, insbesondere Schulden (etwa bei Bankangestellten, Versicherungsfachanstellten, Unternehmensberatung, Privatwirtschaft, Insolvenzmanager:in, Kassierer:innen usw.)
  • Fragen zu Vorstrafen (etwa bei Juristen, angehenden (Polizei)Beamten, Mitarbeiter:innen im politischen Bereich)
  • Fragen zu Krankheiten (insbesondere ansteckenden etwa in medizinischen Berufen, in der Gastronomie und Lebensmittelindustrie)
  • Fragen zur politischen Einstellung (politische Anstellung im Amt)

Zu den Ausnahmen gehört allerdings auch die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft. Wenn es sich beispielsweise um einen Job handelt, bei dem Schwangere nur bedingt oder gar nicht eingesetzt werden können, weil ihre Gesundheit oder die des Kindes sonst gefährdet wären.


NOTLÜGEN VERBOTEN – Falsche Aussagen zur Person und Qualifikation

Die Einstellung darf nicht auf einer Lüge basieren! Angaben zu falschen Berufs- und Praxiserfahrungen, Ausbildungen, Abschlüssen oder akademischen Titeln sind zu unterlassen und werden keine erfolgsversprechende Zukunft mit sich bringen. Dies sind für den Arbeitgeber nach Einstellung definitive Gründe zur fristlosen Kündigung, zur Klage von Schadenersatz oder für eine Anzeige wegen Betrugs. Das gilt auch noch nach jahrelanger Firmenzugehörigkeit, denn auch dann hat das Unternehmen das Recht, arglistige Täuschungen gegenüber Mitarbeiter:innen anzufechten.


Warum sollten Bewerber:innen überhaupt lügen?

Selbstverständlich ist das Ziel eines jeden Bewerbers, den möglichen Arbeitgeber von sich zu überzeugen und den Job zu ergattern - dazu können einige Hebel in Bewegung gesetzt werden. Immerhin können die Personalverantwortlichen außerhalb der Angaben in Lebenslauf und Co. sich nicht von einem Gegenteil überzeugen, daher sind sie auf die Ehrlichkeit der Jobanwärter:innen angewiesen. Selbstverständlich sehr verlockend, jedoch werden Lügen meist früh oder später aufgedeckt. Beispielsweise bei fälschlichen Aussagen zu Fremdsprachen oder anderwärtigen Qualifikationen, die in Wirklichkeit nicht vorhanden sind.

Mit guter Selbstdarstellung sind Lügen nicht erforderlich

„Aus Fehlern lernt man, darum ist einer nicht genug!“

Wer lügt hat etwas zu verbergen oder es wird nicht zur Wahrheit gestanden. Dieses Verhalten zeigt nicht nur einen fraglichen Charakter, sondern ebenfalls ein schlechtes Selbstbewusstsein bzw. Selbstbild. Fehler zu machen ist definitiv nichts Schlimmes – im Gegenteil – wir können stehts daraus lernen und unsere Zukunft darauf aufbauen. Es ist alles Sache einer guten Kommunikationsstärke und auch ein wenig Verhandlungsgeschick. Sich aus der Patsche zu formulieren soll gelernt sein, jedoch können Peinlichkeiten mit ein paar Tricks abgeschwächt ausgedrückt werden. Und die Königsdisziplin wäre, geschickt auf ein anderes Thema abzuleiten. Wir stellen ein paar Beispielsituationen, mit denen sich Bewerber:innen vor dem Vorstellungsgespräch eine aussagekräftige Antwort einfallen lassen sollten. Überzeugender wirkst du definitiv mit der Wahrheit, denn unsere Körpersprache lügt nicht! Das sollte niemals vergessen werden. Auch nicht, dass Personalverantwortliche auf dieses Verhalten geschult sind.

  • Lücken im Lebenslauf: Erstmals sollte diese „Rechtfertigung“ erst zu Wort kommen, wenn der Personalverantwortliche auch danach fragt. Ansonsten werden Unsicherheiten und empfundene Peinlichkeiten signalisiert. Es kann definitiv vorkommen, dass nicht immer einen reinen rückenlosen Jobwechsel ermöglicht wird, deswegen lege dir bereits im Voraus eine klare Antwort bereit und erzähle über die Wahrheit. Sicherlich gibt es das ein oder andere Argument, das den Arbeitgeber positiv überraschen würden. Beispielsweise hast du in dieser Zeit etwas gelernt, dass du für deine berufliche Zukunft einsetzen kannst. Fremdsprachen, Praktika, Nebenjobs, Jobs im Sozialbereich, usw. Solltest du dir absichtlich eine Freizeit gegönnt haben, kann dies auch humorvoll, aber freundlich erklärt werden. Spreche von neuem Elan und Energie, wieder neu in das bevorstehende Berufsleben eintauchen zu wollen.
  • Viele Beschäftigungen mit kurzer Dauer: Viele Jobwechsel sind tatsächlich nicht gerne gesehen und sprühen nicht gerade mit großer Loyalität. Trotzdem gibt es Situationen, für die die Mitarbeiter:innen keine Schuld tragen. Konkursverfahren, Standortauflösungen, Einsparungsmaßnahmen, etc. Es ist allerdings auch völlig legitim, dass eine Person einfach noch nicht zum richtigen Traumjob gefunden hat. Das ist eine sehr nette Geste, die auch den Personalern ein Schmunzeln ins Gesicht drücken. Drücke als Jobsuchender an dieser Stelle aus, warum du der oder die Richtige für den Job bist und aus welchen 3 Gründen du die Position auch wirklich willst, bzw. verdienst! Diese Aussagen sind essenziell für eine Anstellung, wenn der Jobanwärter viele Stellen vorweisen „muss“.
  • Ständiger Branchenwechsel: Springen Mitarbeiter:innen zwischen verschiedensten Branchen und wieder zurück, drückt dies leider nichts anderes aus, als wüsste die Person nicht, wo sie hingehört und wo jene Qualifikationen liegen. Eine bedeutsame Berufserfahrung aufzubauen wird schwierig! Trotzdem gilt auch hier, ehrlich sein und das gleiche Argument wie oben führt zum Ziel.

UNSER FAZIT FÜR DICH

Nicht vergessen werden darf, dass jede Notlüge zumindest einen Kern Wahrheit enthalten sollte. Ansonsten wirkt man auffällig unglaubwürdig – und das kann im schlimmsten Fall den neuen Traumjob kosten. Daher möchten wir allen Bewerber:innen ans Herz legen: Beantworte, wenn möglich alle Fragen in Bewerbungsgesprächen ehrlich, freundlich und joborientiert, bevor zu viel Energie in ein Lügenkonstrukt verschwendet wird. Bereite dich gut vor, in dem du dich auf der Website nach brauchbaren Informationen des Arbeitgebers und seiner Branche recherchierst, oder hole online nützliche Tipps für Bewerbungsgespräche. Fokussiere dich auf deine Stärken und Schwächen, und glänze mit deinen wirklichen Fähigkeiten und Erfahrungen deiner Vergangenheit.

Steirerjobs.at wünscht viel Erfolg beim bevorstehenden Bewerbungsgespräch und wünscht einen EHRLICHEN Schritt in die bevorstehende Karriere.

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