Beschäftigungsbeginn:
- das Diplom für allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege bzw. ein Anerkennungs- bzw. Nostrifikationsbescheid
- ein aktueller Eintrag im Gesundheitsberufsregister
|
Beschäftigungsbeginn:
- das Diplom für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege
- ein aktueller Eintrag im Gesundheitsberufsregister
|
Beschäftigungsbeginn:
- die abgeschlossene Ausbildung zur Pflegeassistenz bzw. ein Anerkennungs- oder Nostrifikationsbescheid
- ein aktueller Eintrag im Gesundheitsberufsregister
|