Karriere bei Lebenswelten der Barmherzigen Brüder

Koch/Köchin (m,w,d)

Vollzeit – 40h/Woche

Die Ordensprovinz Europa Mitte betreibt in fünf Ländern mit rund 25.000 Mitarbeitenden über 50 Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialbereich.

Gutes tun und es gut tun

In den Lebenswelten der Barmherzigen Brüder – Steiermark werden pflegebedürftige, intellektuell, psychisch und mehrfach beeinträchtigte Menschen aller Altersstufen von einem multi-professionellen Team begleitet und betreut. Das umfassende Angebot beinhaltet Leistungen nach dem Sozial- und Behindertenhilfegesetz.

Aufgaben

Als Mitglied unseres Küchenteams sind Sie mitverantwortlich, dass unsere Speisen rechtzeitig und in ausgezeichneter Qualität unseren Bewohnerinnen, Bewohnern, Mitarbeitenden und Gästen angeboten werden können.

Kompetenzen

  • Abgeschlossene Lehre als Koch/Köchin
  • Gute Deutschkenntnisse
  • Sie sind belastbar und verfügen über körperliche, gesundheitliche und fachliche Voraussetzungen, um in der Küche zu arbeiten
  • Teamfähigkeit
  • EDV-Grundkenntnisse
  • Bereitschaft für Wochenenddienste
  • Sie überzeugen durch Ihre wertschätzende Haltung gegenüber Menschen mit Beeinträchtigung
  • Als zukünftige/r Mitarbeiter/in unseres Hauses sind Sie bereit, die christlichen Werte des Ordens der Barmherzigen Brüder mitzutragen.

Wir bieten

  • Geregelte Arbeitszeit - keine Abenddienste
  • Bezahlte Mittagspause und kostengünstige, geförderte Verpflegung im Haus
  • 6. Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr
  • Unterstützung bei Aus-, Fort- und Weiterbildung
  • Ein wertschätzendes Arbeitsumfeld in einer sinnstiftenden Organisation
  • Strukturiertes Onboarding & Integration
  • Gesundheitsvorsorge & Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Zahlreiche Vergünstigungen
  • Ausreichend kostenlose Parkplätze vor Ort sowie gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr
  • Gemeinsame Feiern und Feste
  • Je nach Qualifikation und Berufserfahrung gilt für diese Position ein kollektivvertragliches Mindestgehalt von EUR 2.736,50 brutto pro Monat bei Vollzeitbeschäftigung. Zulagen für Wochenenddienste werden zusätzlich abgegolten.